FAQ – Häufig gestellte Fragen

Es gibt Fragen, die immer wieder an uns herangetragen werden. Mit unserem FAQ möchten wir Ihnen eine kleine Hilfestellung geben und die aus unserer Sicht wichtigsten Frage hier direkt beantworten. Tauchen andere oder neue Fragen häufiger auf, werden wir diese selbstverständlich zeitnah in unser FAQ aufnehmen.

Antworten sehen Sie, wenn Sie auf das „+“ vor der Frage klicken.

Warum ist die Nutzungszeit einiger Gräber 10 Jahre länger als die Ruhezeit?

Im Jahr 2003 hat die Kirchengemeinde ein Bodengutachten durchführen lassen. Die Ergebnisse ermöglichten beim Gesundheitsamt die Ruhezeit bei im Sarg beigesetzten von 40 auf 30 Jahre senken zu können. Von dieser Senkung blieben die Nutzungsrechte unberührt. Daher laufen die Nutzungsrechte der Grabstätten vor 2003 10 Jahre länger als die Ruhezeiten. Seit 2003 ist dies wieder gleich.

Wie lange muss ich ein Wahlgrab verlängern?

Die Wahlgräber können nach Ende der Nutzungszeit verlängert werden.  Häufig steht zu dieser Zeit jedoch noch nicht fest, wie es mit dem Grab weitergehen soll.  Wenn Sie ein Grab nur kurz verlängern möchten, können Sie dies in Jahresschritten machen. Allerdings empfehlen wir mindestens 2 Jahre zu wählen, da andernfalls kurz nach der Verlängerung schon wieder die Anfrage gestellt wird, ob das Grab erneut verlängert werden soll.

Was tue ich, wenn die Grabstätte einfällt?

Nahezu jede Sarggrabstätte senkt sich mindestens ein mal während der Ruheszeit.  Dies hat damit zutun, dass der Sarg einbricht. Früher ging man davon aus, dass dies etwa nach 8 Jahren geschah. Heute kommt es auch deutlich früher dazu. Meist reicht es dann nicht aus etwas Erde darauf zu geben, da die Senkung recht tief reicht und wieder Stück für Stück nachgibt.  Kleine Senkungen können mit einem Spaten gelockert werden und dann gefüllt werden. Stellt sich heraus, dass ein großer Hohlraum vorhanden ist, sollte ein Friedhofsgärtner hinzugezogen werden, der genau weiß wie das Grab richtig verfüllt wird.

Wie gestalte ich ein Grab pflegeleicht?

Generell ist zu betonen, dass in jedem Fall immer etwas am Grab zu tun bleibt, egal wie es gestaltet ist. Die verbreitete Art ein Flies mit Steinen auf das Grab zu legen, verschafft einem meist nur ein paar Jahre Ruhe. Durch Staubeintrag und Flugsamen, hat man nach einiger Zeit meist genau so viel zutun wie auf einer unbepflanzten Erdfläche.

Die Bepflanzung mit dichten Bodendeckern, bietet meist eine deutliche Unkrautverdrängung, dennoch müssen die Pflanzen mindestens ein mal im Jahr geschnitten werden.

Die Komplettabdeckung mit Steinplatten lässt auf dem Grab kein Unkraut mehr wachsen.  Lediglich die Ränder müssen noch ab und zu freigekratzt werden. Für Sargwahlgräber ist eine komplette Abdeckung allerdings nur in einem Teil des A-Feldes gestattet. Ansonsten darf nur bis zu 2/3 abgedeckt werden.

Was ist eine Friedhofsunterhaltungsgebühr?

Diese Gebühr wird von allen Friedhöfen erhoben. Mit ihr werden alle Kosten abgedeckt, die den allgemeinen Teil des Friedhofes betreffen. Hierzu gehörten, die Wegunterhaltung, die Abfallentsorgung, die Wasserversorgung, die Pflege der Grün- und Rasenflächen sowie des Baumbestandes und die Unterhaltung der Wirtschaftsgebäude. Alle Grabnutzer beteiligen sich an diesen Kosten über die Friedhofsunterhaltungsgebühr.

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